Abfall – ABC

Asbesthaltige Baustoffe, Zementasbest, Eternitplatten

Asbesthaltige Baustoffe mit unterschiedlich hohem Anteil mineralischer Asbest-Naturfasern in stark oder schwach gebundener Form, wie beispielsweise Asbestzement (Handelsname: Ethernit), Asbestpappe oder in Form von Dämmwolle an Rohrleitungen. Asbesthaltige Baustoffe müssen staubdicht in geeigneten Foliensäcken verpackt werden. Asbesthaltige Stoffe dürfen nicht mit anderem Abfall vermischt werden.

Asbesthaltige Stoffe gelten als gefährlicher Abfall, sind als gesundheitsschädlich und giftig einzustufen und fallen unter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Stäube und Fasern sind lungengängig, haben eine geringe Biolöslichkeit und sind krebserregend. Im Umgang mit dem Material sollten daher entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen und Richtlinien eingehalten werden. Grundsätzlich ist das freisetzen von Stäuben und Fasern durch mechanische Einwirkung zu vermeiden. Je nach Grad der Bindung mit anderen Baustoffen (stark gebunden – Wellasbestplatten; schwach gebunden – asbesthaltige Dämmwolle) sind beim Umgang die unterschiedliche technische Regeln und Sicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten.

Bauholz und Abbruchholz, gemischt

Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes, verleimtes, beschichtetes und lackiertes Altholz ohne Holzschutzmittel und sonstige schädliche Verunreinigungen. Inhaltsstoffe dieser Container sind beispielsweise: Möbel aus Massivholz oder mit PVC-Kanten oder -Beschichtungen, Leimholzplatten, Innentüren und Dielen.

Grundlegend für die Auswahl der Inhaltsstoffe sind Bezeichnung und Herkunft des Altholzes gemäß der aktuell gültigen Altholzverordnung Kategorie A I bis A III.

Baumischabfälle, gemischte Bauabfälle und Verpackungsmaterial

Verpackungsmaterial, Folien, Plastik, Tapeten, abgehängte Decken, Holzfenster, Bodenbeläge, Sauerkrautplatten, Styropor, Siedlungsabfälle, Straßenkehrgut, Baumstubben / Wurzeln und Baumstämme über 15 cm Durchmesser, auch alle angegebene Materialien aus Bauschutt rein und Bauschutt unrein, sowie unbegrenzt Fremdanteile*

Die angegebenen Inhaltsstoffe dürfen unsortiert und gemischt in den Container gefüllt werden. *Fremdanteile, wie beispielsweise Holz, Plastik, Styropor, Metalle, Stroh und Glas, dürfen ohne Einschränkung im Container enthalten sein.

Bauschutt rein, 100% sortiert und verwertbar

Ziegelsteine, Natursteine, Dachziegel, Betondachsteine, Beton ohne Bewehrung (Kantenlängen max. 60 x 60 x 40 cm), Boden (außer Lehmboden), Sand, Kies

Der Container darf nur mit einzelnen angegebenen Inhaltsstoffen befüllt werden. Diese dürfen nicht durchmischt in den Container gefüllt werden, da der gesamte Inhalt sonst als Bauschutt unrein – unsortiert berechnet wird.

Bauschutt unrein, unsortiert

Mauerwerk, Fliesen, Kalksandsteine,  Fassaden- und Innenputz, Rabitz, Mörtel und Kalk, Straßenabbruchmaterial (nicht teerhaltig), Estrich (auch mit Gittermatten), auch die unter „Bauschutt rein“ angegebenen Materialien

Die angegebenen Inhaltsstoffe dürfen unsortiert und gemischt in den Container gefüllt werden. Sollten Fremdanteile wie beispielsweise Holz, Plastik, Styropor, Metalle, Stroh und Glas enthalten sein, wird der gesamte Inhalt als Baumischabfälle berechnet.

Bitumendachpappe/Teerpappe mit Dämmungsanhaftung

Dachpappe oder Bitumen-Dachbahnen (häufig fälschlich immer noch als Teerpappe bezeichnet), besandet oder in Kies / Splitt gerollt. Die Dachpappe oder Bitumen-Dachbahnen kann in Verbindung mit diversen Anhaftungen wie Holz, Dämmung oder anderen Stoffen entsorgt werden.

Bitumendachpappe/Teerpappe ohne Anhaftung

Dachpappe oder Bitumen-Dachbahnen (häufig fälschlich immer noch als Teerpappe bezeichnet), besandet oder in Kies / Splitt gerollt. Die Dachpappe oder Bitumen-Dachbahnen müssen grundlegend frei von Anhaftungen wie Holz, Dämmung oder anderen Stoffen sein.

Dämmwolle, Glas- oder Isolierwolle, künstliche Mineralfasern (KMF)

Dämmwolle oder Isolierwolle aus künstlichen Mineralfasern (KMF) wie Glaswolle, Steinwolle oder Kamelit in stabilen Plastiksäcken staubdicht verpackt. Die Dämmwolle darf nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Asbesthaltige Baustoffe dürfen nicht mit anderem Abfall vermischt werden.

Derartige Dämmstoffe gelten ohne gültigen Nachweis der Unbedenklichkeit (gemäß RAL-Gütesiegel) als gefährlicher Abfall und sind als gesundheitsschädlich einzustufen und fallen unter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Stäube und Fasern sind lungengängig, haben eine geringe Biolöslichkeit, sind hautreizend und krebserregend. Im Umgang mit dem Material sollten daher entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen (Tragen von Staubschutzmaske, Schutzbrille, Einwegschutzanzug, Handschuhe) eingehalten werden.

Laub, Gras, organische Gartenabfälle, Grünschnitt, Gartensträucher, Baum- und Astschnitt

Grünschnitt, Gartensträucher,  Heckenschnitt, Baum- und Astschnitt bis 15 cm Durchmesser. Es dürfen kein Laub und Gras oder Fremdanteile wie Bauschutt, Boden, Bauholz, Wurzeln, Metalle und andere nichtorganische Stoffe enthalten sein, da sonst der gesamte Inhalt als Baumischabfall berechnet wird.

Holz mit schädlichen Verunreinigungen

Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz sowie sonstiges Altholz, welches auf Grund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I bis A III der “Altholzverordnung” zugeordnet werden kann.  Inhaltsstoffe dieser Container sind beispielsweise: Fenster (ohne Glas!), Außentüren, Dachsparren und -schalung, Außentüren, Zäune, Gartenmöbel, Leitungsmasten und Bahnschwellen.

Grundlegend für die Auswahl der Inhaltsstoffe sind Bezeichnung und Herkunft des Altholzes gemäß der aktuell gültigen Altholzverordnung Kategorie A IV.

Die Entsorgung von PCB-Altholz (mit Steinkohlenteerölen imprägniert) gemäß Altholzverordnung ist gesondert anzufragen und wird Ihnen bei Bedarf separat angeboten.

Sperrmüll und Hausrat

Sperrmüll und Hausrat, wie z.B. Schränke, Sofas, Möbel allgemein, Bodenbeläge, Dekoration und Einrichtung, Haushaltswaren, Bodenbeläge (Teppiche, Auslegware, Laminat), elektrische Kleingeräte.