Allgemeine Geschäftsbedingungen

Service-, Liefer-, Haftungs- und Zahlungsbedingungen des
Umweltservice www.container-service-berlin.de von San Moritz

Vertragsgrundlagen:

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen haben für alle Serviceleistungen, Lieferungen und Angebote Gültigkeit. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen, auch wenn entgegenstehende Bedingungen des Geschäftspartners nicht ausdrücklich von uns abgelehnt wurden. Individuelle Zusatzvereinbarungen und etwaige Absprachen sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Unsere Geschäftsbedingungen gelten bei Erteilung bzw. Entgegennahme einer Leistung als angenommen und haben für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung Gültigkeit.
Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er durch uns bestätigt oder eine Dienstleistung von uns für den Kunden erbracht wurde.

Der Auftraggeber / Abfallerzeuger beauftragt unser Dienstleistungsunternehmen beratend und vertretend, als Bevollmächtigter für ihn tätig zu werden. Unabhängig davon, in welcher Art und Weise ein Abfallwirtschaftsbeteiligter unsere Dienstleistungen in die Entsorgung „seiner“ Abfälle einschaltet, bleibt insbesondere der Abfallerzeuger bis zur endgültigen Entsorgung selbst abfallrechtlich verpflichtet. Dies ergibt sich eindeutig aus § 22 KrWG.

§ 22 KrWG – Beauftragung Dritter:
Die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten bleibt hiervon unberührt und so lange bestehen, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Die beauftragten Dritten müssen über die erforderliche

Zuverlässigkeit verfügen.

Der Auftraggeber / Abfallerzeuger bevollmächtigt und beauftragt unser Dienstleisterunternehmen, als Empfänger aller Gebührenbescheide des Nachweis-/Andienungsverfahrens tätig zu werden und mit dem Ausgleich entstehender Kosten oder Gebühren in Vorleistung zu gehen. Die Abrechnung unserer Servicedienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber / Abfallerzeuger erfolgt auf Grundlage der ausgewiesenen Preise und beinhaltet anfallende Honorarkosten unserer Serviceleistungen, auch wenn nicht separat als solche bezeichnet. Die Bevollmächtigung / Beauftragung ist unabhängig von der Pflicht des Auftraggebers / Abfallerzeugers, für durch die Bevollmächtigung / Beauftragung entstehende Kosten und Gebühren, innerhalb vereinbarter Zahlungsfristen gegenüber unserem Dienstleistungsunternehmen vollumfänglich aufzukommen.

Lieferfristen und Lieferbedingungen:

Angegebenen Lieferzeiträume und Lieferfrist gelten als Richtwert und werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadensersatz oder sonstige Ansprüche aus verspäteter Lieferung / Leistung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind in jedem Fall zulässig. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer dieser Behinderungen und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Haftung:

Für etwaige Schäden, die bei der Auftragsausführung entstehen könnten, haften wir nur beim Nachweis einer direkten Verursachung durch eine mangelhaft ausgeführte Dienstleistung unsererseits, bis zu der Höhe, nach der unser Versicherer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz zu leisten hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Verursachte Schäden sind zeitnah, spätestens innerhalb 24 Stunden nach Entstehung schriftlich anzuzeigen. Spätere oder mündliche Anzeigen können keine Berücksichtigung finden. Insbesondere haften wir nicht für solche Schäden, die aus einer Verletzung der gegebenen Terminzusage entstehen und dann nicht, sofern der Geschädigte auf andere Art und Weise Ersatz zu erlangen vermag.

Baustellen, Lagerplätze, Grundstücke und Gehwege sind vom Auftraggeber so herzurichten, dass diese von eingesetzten Fahrzeugen zum Zwecke der Auftragsausführung bedenkenlos befahren werden können. Für Schäden, die in diesem Zusammenhang auftreten können, übernehmen wir keinerlei Haftung, auch nicht Dritten gegenüber. Insbesondere haften wir nicht für solche Schäden, die im Zusammenhang mit der Containergestellung auftreten könnten auch nicht Dritten gegenüber, sobald die Container vom Auftraggeber nicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung gesichert sind.

Gestellte Container fallen in die Aufbewahrungspflicht des Auftraggebers und müssen mit Sorgfalt behandelt werden. Für etwaige Schäden am Container oder dessen Verlust während der Aufbewahrung haftet der Auftraggeber in voller Höhe. Für abgestellte Container auf Fahr- und Gehwegen sind die gesetzlichen Bestimmungen vom Auftraggeber zu beachten. Für etwaige Schäden und Kosten, die in diesem Zusammenhang auftreten können, übernehmen wir keinerlei Haftung auch nicht Dritten gegenüber. Gemäß Berliner Straßengesetz ist der Auftraggeber / Bauherr verpflichtet, bei erforderlichen Containerstandzeiten von mehr als 10 Tagen auf Straßen und Gehwegen eine entgeltpflichtige Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Bezirksamt einzuholen und uns diese unaufgefordert vorzulegen. Ein vollständiger Haftungsausschluss nach HGB und GüKG gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart (Entfall der Versicherung für Transportgut).

Abrechnung, Preise und Zahlungsbedingungen:

Die im Container eingefüllte Abfallart wird vom Auftraggeber entsprechend bezeichnet. Sollte bei der Entleerung des Containers vom Auftrag abweichend eine andere Abfallart festgestellt werden, behalten wir uns vor, sämtliche entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber zu belasten.

Unsere Abrechnungen basieren auf erbrachten Leistungen, sind durch den Auftraggeber auf Richtigkeit zu prüfen und gelten ohne sofortigen Widerspruch als unabänderliche Rechnungsgrundlage. Differenzen, die in diesem Zusammenhang nachträglich auftreten, sind für uns gegenstandslos. Die durch Vollmacht des Auftraggebers / Abfallerzeugers an uns übersandten Gebührenbescheide, Kosten- und Leistungsnachweise gelten auch ohne Unterschrift des Auftraggebers als Abrechnungs- und Vergütungsgrundlage unserer Serviceleistungen. Beanstandungen an unseren Dienstleistungen sind innerhalb von 3 Tagen nach dem vereinbarten Leistungstag anzumelden.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Preislisten und Geschäftsbedingungen der bei Vertragsabschluss auf unserem Serviceportal „www.container-service-berlin.de“ diesbezüglich ausgewiesen Inhalte. Bei einer Änderung der Preise oder Geschäftsbedingungen verlieren alle alten Preise und Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Die jeweils aktuellen Preise und Geschäftsbedingungen werden bei Vertragsabschluss, erbrachten Dienstleistungen oder Leistungsabruf, durch den Kunden als Abrechnungsgrundlage bzw. als Bedingungen für die Leistungserbringung akzeptiert. Der Rechnungsbetrag ist 7 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ein Abzug von Skonto wird nicht gewährt (Dienstleistungsbetrieb). Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Mahngebühren zu berechnen. Alle unsere Forderungen werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern.

Folgend aufgeführte Zusatzkosten haben ergänzend zu unseren Dienstleistungspreisen Gültigkeit und sind vom Auftraggeber / Abfallerzeuger im Bedarfsfall zu zahlen:

Zusätzliche Kosten:

Stornierung einer Containerbestellung: 23,80 €
Falsch deklarierte Containerinhalte: 59,50 €
Vergebliche Anfahrt, Containerumsetzung oder Transport innerhalb von Berlin: 95.20 €
Wartezeiten ab 30 Minuten = volle Stunde: 95.20 €/h
Containermiete ab dem 13.Tag: 3,79 € / Tag
Umweltdelikte (Bußgelder, Verwaltungsaufwand und Entsorgungskosten): nach Aufwand

Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand wird ausschließlich das in Berlin für den Bereich des Firmensitzes der
„San Moritz“ – Unternehmung zuständige Gericht vereinbart.

Letzte Änderungen:

Berlin, den 01.05.2017
Letzte Änderung der Preise.

Berlin, den 01.05.2017
Letzte Änderung der AGB.

Berlin, den 15.06.2014
Letzte Änderung im Seitenlayout (Bildelemente) und Anpassung des ausgewiesenen Angebotes, partiell bezüglich der Containergrößen.