Dachpappe ohne Anhaftungen, Asphalt, bitumen- oder teerhaltig

Die ausgewiesenen Preise verstehen sich brutto inkl. 19% Mehrwertsteuer und beinhalten Containererstabstellung, Leerung / Abholung, Transport und Entsorgung der Abfälle. mehr...

3,0 m³ offen 705.00 €
3,0 m³ mit Deckel 718.00 €
5,0 m³ offen 1143.00 €
7,0 m³ mit Deckel 1579.00 €
8,0 m³ offen mit Klappe 1795.00 €
10,0 m³ offen mit Klappe 2230.00 €

Containerinhalte

Bitumen-Dachbahnen oder Teerpappe, besandet oder in Kies / Splitt gerollt. Die Bitumen-Dachpappe oder Teerpappe muss grundlegend frei von Anhaftungen wie Holz (Dachschalung, etc.), Dämmung (Styropor / Styrodur) oder anderen Fremdstoffen sein.

Weiterhin können hier bitumen- oder teerhaltiger Asphalt bzw. Straßenaufbruch sowie kohlenteerhaltige Bitumengemische und andere teerhaltige Produkte befüllt werden.

Teerhaltige Stoffe und kohlenteerhaltige Bitumengemische dürfen nicht mit anderem Abfall vermischt werden. Kohlenteer oder teerhaltige Stoffe gelten als gefährlicher Abfall, sind als gesundheitsschädlich und giftig einzustufen und fallen unter die „Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)„.

Allgemeine Hinweise

Die ausgewiesenen Preise verstehen sich brutto inkl. 19% Mehrwertsteuer und beinhalten Containerstellung, Leerung / Abholung, Transport sowie die Entsorgungskosten der Abfälle.

Allgemein werden Container bis 5,5 m³ unabhängig vom befüllten Volumeninhalt voll berechnet. Bei Containergrößen über 5,5 m³ erfolgt die Abrechnung auf 0,5 m³ gerundet, nach tatsächlichem Inhalt bzw. abgefahrenen Mengen. Lediglich die Abfallfraktionen „Asbesthaltige Baustoffe“ und „KMF-Dämmstoffe“ werden nach befülltem Volumeninhalt pro m³ berechnet. Unsere Container sind am Stellplatz bis zum 12. Tag mietfrei.

Die benötigte Vorlaufzeit von Ihrer Bestellung bis zur Anlieferung eines Containers beträgt in der Regel ca. 2 Werktage. Bezeichnete Vorlaufzeit gilt in der Regel auch im Falle von Containerwechseln. Kürzere Bestellfristen sind je nach Auftragsauslastung im Einzelfall möglich, jedoch nicht in jedem Fall zu garantieren. Sollten im Zuge eines grundlegend erhöhten Servicebedarfs ihrerseits tägliche Containerwechsel über mehrere Tage notwendig sein, können wir diese selbstverständlich auch im Vorfeld einplanen und wunschgemäß gewährleisten.

Von der Bestellung abweichende Abfallbeschaffenheit ist uns mind. 24 h vor Abtransport der Abfälle mitzuteilen, da anderenfalls zusätzliche Kosten für diese Fehldeklarierung entstehen können. Die Befüllung der Container erfolgt durch den Auftraggeber und ist inhaltskonform mit den von uns bezeichneten Abfallfraktionen zu gewährleisten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Aufstellung und Abholung der Container, sowie ungehinderte Zu- und Abfahrten der Transportfahrzeuge am vereinbarten Standort zu ermöglichen. Containerstellungen auf öffentlichem Straßenland sind 10 Tage kostenfrei, jedoch ist der Auftraggeber danach zur Anmeldung dieser Sondernutzung gemäß Berliner Straßengesetz beim zuständigen Bezirksamt, mit Übernahme daraus entstehender Gebühren bzw. Kosten verpflichtet.

Es gelten die online ausgewiesenen Preise und Geschäftsbedingungen auf www.container-service-berlin.de – Ein Umweltservice von San Moritz.

Umweltdelikte

Es ist strengstens untersagt Sonderabfälle (wie z.B. Dämmwolle, Glaswolle, Dach- / Teerpappe, asbesthaltige Materialien, kontaminierte Abfälle,  etc.) oder sonstige, laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als überwachungsbedürftige Gefahrstoffe ausgewiesene Materialien, in einem nicht derartig deklarierten Container unter andere Abfälle zu mischen. Alle daraus entstehenden Kosten, wie z.B. Lager- und Entsorgungskosten, Kosten für Anträge und Verwaltungsaufwand sowie auch anfallende Bußgelder, gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.


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